Bundesland: Hessen Autor: Maurer ä Hi.
Ich bin auf der Suche nach einer Grundlage für den Begriff "Brandabschnittsfläche".
Bei einer Verkaufsstätte z.B. habe ich nach MVKVO die Möglichkeit zur Brandabschnittsbildung nach "Brandabschnittsflächen" z.b. bis 3000qm ohne Sprinkler.
In der MIndBauRL wird die Definition dieser Fläche derart vorgegeben, daß es sich um die Fläche innerhalb der Umfassungswände handelt, also nicht um die BGF.
Wobei die BGF ja die Grundlage für die Einteilung der Sonderbauten nach Bauordnung ist.
Kann ich das bei Verkaufsstätten auch so übernehmen oder gibt es hier eine andere Grundlage?
Wo finde ich eine generelle Definition auf die ich mich berufen kann außer in der IndustriebauRL?
Viele Grüße aus Marburg
Eric Maurer